Als Heilpraktikerin tätig aufgrund der „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939. Die Erlaubnis vom 14.02.2006 wurde durch das Gesundheitsamt im Kreis Steinburg erteilt.
Zuständige Behörde für die
Naturheilpraxis
Martina Sommerhoff ist das
Gesundheitsamt Ravensburg